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Ganztagsförderungsgesetz

Was das Ganztagsförderungsgesetz für dein Kind bedeutet

Hast du schon von dem neuen Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) gehört, das ab Schuljahr 2026/27 stufenweise in Kraft tritt? Das Gesetz könnte die Betreuungssituation deines Kindes erheblich verbessern und als berufstätiger Elternteil den Alltag erleichtern. In diesem Artikel erfährst du, was das Gesetz genau beinhaltet und wie du und deine Kinder davon profitieren können.


Überblick über das Ganztagsförderungsgesetz

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) legt fest, dass ab August 2026 alle Kinder der ersten Klasse Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben. Der Anspruch wird jährlich auf die höheren Klassenstufen ausgeweitet, bis ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse ganztägig betreut werden können. Zur Unterstützung dieser Änderung stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro bereit.

Was bedeutet das für dich?

  1. Rechtsanspruch auf Betreuung: Dein Kind hat das Recht, ganztägig betreut zu werden, unabhängig von deinem persönlichen Bedarf. Das Angebot umfasst acht Stunden täglich, fünf Tage die Woche und kann auch in den Ferien genutzt werden. Die Länder können bis zu vier Wochen Schließzeit festlegen.
  2. Keine Verpflichtung zur Teilnahme: Obwohl das Angebot besteht, musst du es nicht in Anspruch nehmen. Du hast die Wahl, ob und in welchem Umfang du die Ganztagsbetreuung für dein Kind nutzen möchtest.

Wichtige Infos für Eltern

Verfügbarkeit von Plätzen

Der Rechtsanspruch garantiert, dass jedem Kind ein Platz zur Verfügung steht, jedoch kann die tatsächliche Verfügbarkeit regional variieren. Solltest du keinen Platz bekommen, solltest du dich an deine lokale Gemeinde oder das zuständige Schulamt wenden. Diese Behörden sind verpflichtet, Lösungen zu finden, die den Gesetzen entsprechen.

Flexibilität in der Betreuung

Neben der regulären Ganztagsbetreuung gibt es auch flexible Betreuungsmodelle, die es ermöglichen, Betreuungszeiten besser auf berufliche und familiäre Bedürfnisse abzustimmen.

Kooperation zwischen den Trägern

Die Ganztagsbetreuung wird in Kooperation mit Schulen, Kitas und lokalen Jugendhilfeeinrichtungen umgesetzt. Das soll sicherstellen, dass die Betreuung gut und zuverlässig ist.

Finanzielle Unterstützung für Familien

Einige Familien können zusätzliche Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket oder lokale Förderprogramme erhalten.

Maßnahmen bei Überlastung der Kapazitäten

Erweiterung der Infrastruktur

Der Bund und die Länder arbeiten an der Schaffung der notwendigen Infrastruktur, um allen Kindern gerecht zu werden. Dies umfasst die Erweiterung bestehender Einrichtungen und deren Ausbau.

Vorübergehende Lösungen

Bei Engpässen können temporäre Betreuungsmöglichkeiten wie provisorische Gruppen oder die Nutzung von Räumlichkeiten in Gemeindezentren in Betracht gezogen werden.

Das Ganztagsförderungsgesetz ist eine fundamentale Unterstützung für Familien, indem es eine verlässliche und qualitativ hochwertige Betreuung gewährleistet. Es ist wichtig, dass du als Elternteil deine Rechte wahrnimmst und bei Bedarf entsprechende Unterstützung einholst, um die Vorteile dieses Gesetzes voll ausschöpfen zu können.

Formen der Ganztagsbetreuung gemäß dem Ganztagsförderungsgesetz

Das neue Ganztagsförderungsgesetz unterstützt eine Vielzahl von Betreuungsangeboten, die auf die Bedürfnisse der Kinder und Eltern zugeschnitten sind. Diese Betreuungsformen sind regional unterschiedlich, bieten jedoch grundsätzlich folgende Hauptformen: 

Ganztagsschulen (GTS)

  • Verantwortung: Liegt direkt bei der Schule.
  • Merkmale: Ganztagsschulen bieten an mindestens drei Tagen in der Woche ein umfassendes Bildungs- und Betreuungsangebot, das mindestens sieben Stunden pro Tag umfasst, einschließlich eines Mittagessens. Diese Angebote ergänzen den regulären Unterricht mit zusätzlichen pädagogischen Aktivitäten.
Unterschied zwischen Ganztagsschulen (GTS) und Ganztagsbetreuungsangeboten (GBS)

Ganztagsschulen (GTS):

  • Bildung und Betreuung sind Teil des Schulalltags.
  • Ganztagsschulen bieten ein umfassendes Bildungsprogramm an, das den regulären Unterricht mit zusätzlichen Lern- und Förderangeboten ergänzt.
  • Die Betreuungszeit beträgt mindestens drei Tage pro Woche und umfasst mindestens sieben Stunden pro Tag, einschließlich Mittagessen.

Ganztagsbetreuungsangebote (GBS):

  • Die Betreuung kann von unterschiedlichen Trägern wie der Kinder- und Jugendhilfe oder externen Anbietern wie der ETV KiJu angeboten werden und ist häufig weniger formal mit dem Schulprogramm verknüpft.
  • Der Schwerpunkt liegt auf der Betreuung vor und nach dem Unterricht sowie der Freizeitgestaltung für berufstätige Eltern.

Hortbetreuung

  • Verantwortung: Häufig in der Kinder- und Jugendhilfe angesiedelt.
  • Merkmale: Die Betreuung von Schulkindern erfolgt sowohl vor als auch nach dem regulären Schulunterricht. Diese können sowohl eigenständige Einrichtungen als auch als Teil altersgemischter Tageseinrichtungen sein, die eng mit Schulen kooperieren.

Zusammenfassung

Das Ganztagsförderungsgesetz bringt wichtige Verbesserungen und erweiterte Betreuungsmöglichkeiten für Grundschulkinder, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Die Vielzahl der angebotenen Betreuungsmöglichkeiten und die finanzielle Unterstützung des Bundes ermöglichen es Familien, aus einer breiten Palette von Betreuungsangeboten auszuwählen, die optimal zu ihren Lebensumständen passen.

Mit aktiver Information und gezielter Auswahl der Angebote kannst du sicherstellen, dass dein Kind sowohl während der Schulzeit als auch während der Ferien gut betreut und gefördert wird. Wenn es soweit ist, kannst du die neuen Chancen nutzen, um die Entwicklung deines Kindes optimal zu unterstützen.


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